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Mit dem Download der Daten erklären Sie sich zur Einhaltung nachfolgender "Rahmenbedingungen zum Datenaustausch" einverstanden.
Rahmenbedingungen zum Datenaustausch
- Der Unterzeichner verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über Konzepte und Know-how von Montaplast geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Mit der aufgenommenen Zusammenarbeit ist eine Übertragung von Rechten seitens Montaplast nicht verbunden, diese bleiben vielmehr im Verhältnis der Parteien zueinander Montaplast vorbehalten.
- Der unterzeichnende Partner und dessen Mitarbeiter haben die, im Rahmen der einzelnen Aufgaben, übergebenen Unterlagen (z.B. Layout, Muster, Software, CAD-Daten, CAD-Bänder, Konstruktionsunterlagen, etc.) ausschließlich für den angefragten/beauftragten Zweck zu nutzen und dürfen diese weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich machen. Dieses gilt auch und besonders für das Ergebnis bzw. Produkt aus dieser Zusammenarbeit. Sollte in Ausnahmen eine Weitergabe von Informationen im Rahmen der Geschäftsverbindung notwendig werden, wird Montaplast vor Kontaktaufnahme mit Dritten hierzu schriftlich um Genehmigung aufgefordert.
- Diese Verpflichtung gilt bereits in einem vorvertraglichen Zeitraum und bleibt auch nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses unbefristet bestehen.
- Bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung ist Montaplast in jedem Einzelfall berechtigt, Ersatz für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden zu fordern.


