Verantwortung in der Lieferkette.
Das LkSG.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in den globalen Lieferketten.
Die MONTAPLAST GmbH unterliegt dem LkSG und hat im Jahr 2024 eine entsprechende Grundsatzerklärung veröffentlicht. Wir bekennen uns zu den Sorgfaltspflichten und haben die entsprechende Strukturen und Prozesse implementiert.
Lieferanten CoC
Die MONTAPLAST verpflichtet sich gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten zur Einhaltung umfassender Umwelt- und Sozialstandards. Gleiches erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern.
Hinweise nach LkSG
Um unsere wertegeleitete Unternehmenskultur zu konkretisieren und den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden, bitten wir alle Geschäftspartner, sich bei Compliance Verstößen, bei Risiken oder gar Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltbelangen nicht wegzugucken, sondern aktiv hierüber zu berichten.
Grundsatzerklärung
Die MONTAPLAST nimmt ihre Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt entlang globaler Lieferketten sehr ernst und hat daher im Jahr 2024 eine entsprechende Grundsatzerklärung unterzeichnet.